Bahnordnung

1.    Vor dem Betreten der Reithalle ist generell (ob mit oder ohne Pferd) "Tür frei" zu rufen. Erst nach der Antwort "Tür ist frei" darf die Halle betreten werden.

2.    Auf- und Absitzen, sowie Halten zum Nachgurten erfolgt immer in der Zirkelmitte.

3.    Zum Halten oder Schritt reiten bitte auf den 2. oder sogar 3.Hufschlag wechseln, dort wird auch erst zum Schritt oder Halten durchpariert.

4.    Laufen lassen ist zur Schonung des Hallenbodens untersagt.

5.    Das Longieren ist zur Schonung des Hallenbodens wesentlich einzuschränken und deshalb auch nur in den Wintermonaten von Oktober bis März erlaubt. Beim Longieren ist durch die Halle zuwandern, entstandene Löcher sind sofort nach Benutzung der Halle zu beseitigen!
Bei Nichtbeachtung wird dies ganz unterbunden!

6.    Das Longieren ist generell einzustellen, sobald ein Reiter in die Bahn kommt. Es darf auch immer nur ein Pferd longiert werden.

7.    Der Reiter, der sich auf der rechten Hand befindet, weicht dem "Gegenverkehr" aus.

8.    Auf dem Zirkel reitende Reiter haben Reitern, die "ganze Bahn" reiten, diese frei zu lassen. Ganze Bahn geht vor Zirkel.

9.    Hinter lässt ein Pferd Äpfel in der Reitbahn, so sind diese unmittelbar nach dem Reiten zu entfernen (spätestens vor Verlassen der Halle). Bitte achtet darauf, dass wenig Sand mit entfernt wird.
Solltet Ihr jemanden sehen, der sich nicht daran hält, dürft Ihr ihn gerne darauf hinweisen! Denn nur gemeinsam können wir etwas erreichen!Auch mal den Dreck anderer mit entfernen, falls es vergessen wurde; Solidarität zeigen.

10. Vor dem Verlassen der Reithalle sind die Hufe auszukratzen und ab zu bürsten und der Hallensand ist wieder in die Reitbahn hinein zu kehren (wenn möglich ohne sonstigen Schmutz).

11. Der neue Hallenboden ist sehr pflegeintensiv und sollte deshalb immer feucht gehalten werden. Deshalb ist von Zeit zu Zeit damit zurechnen, das es durch Bodenpflege (Beregnung, Trecker, etc.), oder Instandsetzungsarbeiten an und in der Halle zu Behinderungen im Reitbetrieb kommen kann. Diese Maßnahmen müssen nicht vorzeitig angekündigt werden, und werden in Ruhe erledigt, und sind nicht zu unterbrechen weil jemand reiten oder longieren möchte. Einzige Ausnahme sind hier die offiziellen Reitstunden.

12. Als Beleuchtung genügt zum normalen Reiten die einfache Beleuchtung (jede 2. Lampe), die komplette Beleuchtung ist nur bei Unterricht einzuschalten, und im Anschluss wieder aus zuschalten.

13. Das Benutzen der Reithalle, sowie der gesamten Anlage des ZRuF Gütersloh e.V. ist nur denjenigen Personen erlaubt, die gemäß Aushang die Anlagengebühr entrichtet haben.

14. Außer bei der Springarbeit sollten Hindernisse oder Hindernisteile außerhalb der Reitbahn aufbewahrt werden.

 

Der Vorstand im Herbst 2003