Aufnahmegebühr | |||
Erwachsene | € | 50,00 | einmalig |
Jugendliche (bis 18 Jahre) | € | 25,00 | einmalig |
Beitragssätze | |||
Jahresbeitrag Erwachsene | € | 40,00 | jährlich |
Jahresbeitrag Jugendliche (bis 18 Jahre) | € | 20,00 | jährlich |
jährliche Reitanlagen - Nutzungsgebühr pro Pferd | € | 204,00 | jährlich |
jährliche Reitanlagen - Nutzungsgebühr weiteres Pferd* | € | 75,00 | jährlich |
Voltigieren 1x wöchentlich |
€ | 25,00 | monatlich |
Voltigieren 2x wöchentlich |
€ | 30,00 | monatlich |
Anhängerstellplatz (Vereinsgelände) | € | 10,00 | monatlich |
Aktive Vereinsmitglieder ab 16 Jahren** müssen pro Monat EINE Arbeitsstunde leisten. Die geleisteten Arbeitsstunden werden durch Arbeitskarten festgehalten. Die Arbeitskarten müssen bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres bei dem Vorstand eingereicht werden. Bei nicht vollständiger Erbringung der Arbeitsstunden werden die fehlenden Arbeitsstunden am Ende des jeweiligen Jahres dem Mitglied in Rechnung gestellt. Der Betrag pro Arbeitsstunde ergibt sich dabei aus der Höhe des zum 01.01. des jeweiligen Jahres geltenden Mindestlohns nach §1 Abs. 2 MiLoG.
Die Kündigung der Mitgliedschaft sowie der Reitanlagen-Nutzung kann satzungsgemäß zum Ende eines Jahres (31.12.) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen erklärt werden, siehe §7 Abs. 2. Die Kündigung des Voltigierens sowie die Kündigung des Anhängestellplatzes können unter der Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 30.06 oder 31.12 erklärt werden. Die Erklärungen haben schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erfolgen.
* Für jedes Pferd ist eine Reitanlagen-Nutzungsgebühr zu zahlen. Für jedes weitere Pferd, das im Eigentum desselben Besitzers steht, ist jährlich Reitanlagen-Nutzungsgebühr von 75,00 € zu zahlen.
**Vereinsmitglieder werden als aktiv bezeichnet, wenn diese die Anlage des ZRFV Gütersloh e.V. nutzen oder aktiv für den ZRFV Gütersloh e.V. auf Turnieren starten.