Bahnordnung

1.    Vor dem Betreten der Reithalle ist generell (ob mit oder ohne Pferd) "Tür frei" zu rufen. Erst nach der Antwort "Tür ist frei" darf die Halle betreten werden.

2.    Auf- und Absitzen, sowie Halten zum Nachgurten erfolgt immer in der Zirkelmitte oder an der Aufstiegshilfe.

3.    Zum Halten oder Schritt reiten bitte auf den 2. oder sogar 3. Hufschlag wechseln, dort wird auch erst zum Schritt oder Halten durchpariert, sofern mehr als ein Reiter in der Halle ist.

4.    Laufen lassen und wälzen lassen ist zur Schonung des Hallenbodens untersagt.

5.    Das Longieren in der Halle ist zur Schonung des Hallenbodens wesentlich einzuschränken. Beim Longieren ist durch die Halle zu wandern, ggf. entstandene Löcher und Standflächen sind sofort nach Benutzung der Halle zu beseitigen! Auf dem Außenplatz und dem Springplatz ist das Longieren verboten.

6.    Das Longieren ist generell einzustellen, sobald ein Reiter in die Bahn kommt. Wenn Reiter in der Bahn sind, ist die Erlaubnis aller Reiter einzuholen, um zu longieren.

7.    Der Reiter, der sich auf der rechten Hand befindet, weicht dem "Gegenverkehr" aus.

8.    Auf dem Zirkel reitende Reiter haben Reitern, die "ganze Bahn" reiten, diese frei zu lassen. Ganze Bahn geht vor Zirkel.

9.    Hinter lässt ein Pferd Äpfel in der Reitbahn, so sind diese unmittelbar nach dem Reiten zu entfernen (spätestens vor Verlassen der Halle). Solltet Ihr jemanden sehen, der sich nicht daran hält, dürft Ihr ihn gerne nett darauf hinweisen! Andersherum darf man auch mal den Dreck anderer mit entfernen, falls es vergessen wurde - Solidarität zeigen!

10. Vor dem Verlassen der Reithalle sind die Hufe im Hallenvorraum auszukratzen und abzubürsten, der Hallensand ist wieder in die Reitbahn hineinzukehren (wenn möglich ohne sonstigen Schmutz).

11. Der Hallenboden ist sehr pflegeintensiv und sollte deshalb immer feucht gehalten werden. Deshalb ist von Zeit zu Zeit damit zurechnen, dass es durch Bodenpflege oder Instandsetzungsarbeiten an und in der Halle zu Behinderungen im Reitbetrieb kommen kann. Diese Maßnahmen müssen nicht vorzeitig angekündigt werden und sind nicht zu unterbrechen, weil jemand reiten oder longieren möchte. Einzige Ausnahme sind hier die offiziellen Reit- und Voltigierstunden.

12. Das Benutzen der Reithalle, sowie der gesamten Anlage des ZRFV Gütersloh e.V. ist nur denjenigen Personen erlaubt, die die Anlagengebühr entrichtet haben.

13. Außer bei der Springarbeit sollten Hindernisse oder Hindernisteile außerhalb der Reitbahn aufbewahrt bzw. zurück in die Halterungen an der Hallenwand geräumt werden.

14. Um den Springplatz auch weiterhin ganzjährig zu nutzen, ist darauf zu achten, dass bei matschigem Boden die Grasnarbe geschont wird und schadhaften Stellen generell ausgewichen wird. Hindernisse regelmäßig umstellen - auch auf dem dem Außenplatz und Springplatz bitte abäppeln!

15. Grundsätzlich gilt auf der Anlage ein ruhiger Umgang mit dem Pferd und ein freundliches Miteinander.

 

Der Vorstand im Januar 2022